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Neue Gründach-Richtlinien

Ein Schrägdach zeigt sich grün. Ein Aufbau gemäß den ON-Richtlinien bürgt für Qualität und Sicherheit. Quelle: V.f.B. (Verband für Bauwerksbegrünung)

Es gibt eigene Gründach-Richtlinien - die ON-Regel (121131) des Österreichischen Normungsinstitutes - zur Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gründächern. Da sich Klima, Stand der Technik und Know-how ändern, war eine Überarbeitung von Nöten. Die neue, aktualisierte Fassung ist nun seit 1. Juli 2008 für Gründach-Umsetzungen anzuwenden. Die Richtlinien sind standardisiert, überprüfbar und schützen Bauherren und Konsumenten. Und - die Einhaltung der Gründach-Regel ist Voraussetzung für die Förder-Würdigkeit aus öffentlicher Hand.

Klimawandel berücksichtigt
Seit Sommer 2008 ist die neue Gründach-ON-Regel gültig. Ziel der Regel ist es,Fachleuten, Bauherren und Interessierten Grundsätze und Anforderungen für die Begrünung von Bauwerken zu vermitteln. Für die Überarbeitung und Aktualisierung der Regel zeichnet unter anderem der Verband für Bauwerksbegrünung (V.f.B.) verantwortlich. "Seit Oktober 2005 haben wir die einzelnen Punkte der Richtlinien genau durchleuchtet und optimiert", stellt Jörg Fricke, Leiter des Fachausschusses für Vegetationstechnik und Bautechnik, im V.f.B. fest. "Besonderes Augenmerk wurde beispielsweise auf Mindeststärken für Begrünungsaufbauten angesichts der zunehmend heißen und trockenen Sommer aufgrund des Klimawandels gelegt", schildert Fricke zentrale Neuerungen der überarbeiteten ON-Regel. Ein weiterer Punkt war eine Präzisierung der verschiedenen Pflegekategorien. Was beinhalten die einzelnen Pflegestufen, wer ist wofür verantwortlich, was muss extra vereinbart werden? Und schließlich sind in der überarbeiteten Fassung auch die Voraussetzungen für die Übernahme bzw. die Schlussfeststellung definiert und beschrieben.

Gültigkeit und Anwendung
Die ON-Regel für Gründächer gilt für die Planung, Ausführung und Pflege von Begrünungen auf Bauwerken (das heißt, für Dächer, Tiefgaragen, Lawinengalerien u.a.m.). Die Regel wurde mit allen bestehenden geltenden österreichischen und europäischen Regelwerken abgestimmt, entspricht dem derzeitigen Stand der Technik und beschreibt sowohl Bauweisen von Begrünungen als auch die Anwendung von Baustoffen und Bepflanzungen. Das bedeutet, die auszuführenden Leistungen sind ihrer Beschreibung und ihrem Ausmaß nach lückenlos in Ausschreibungspositionstexten festzuhalten und garantieren dem Bauherren den Einsatz definierter Techniken und die Verwendung entsprechender Materialien.

EU-genormte Gründächer
Die optimale Umsetzung von Gründächern setzt eine umfassende Planung und sorgfältige Auswahl und Kombination der verwendeten Materialien und Pflanzen sowie ausreichende Qualitätssicherung voraus. Auch die korrekte Ausschreibung und die spätere Vergabe der Leistungen sind maßgebliche Kriterien. Die Rahmenbedingungen dafür werden zunehmend in Form von Normen und Richtlinien festgelegt - mit dem Ziel - Planer und Ausführende bei der effektiven und effizienten Umsetzung zu unterstützen. Das passiert bislang länderweise und soll nun auch überregional erfolgen: Der V.f.B. engagiert sich daher in der Europäischen Föderation der Dachbegrünungsverbände (EFB) für die Erarbeitung einer europäischen Dachbegrünungsnorm.

Weitere Informationen:
Verband für Bauwerksbegrünung
Wiedner Hauptstraße 63 • 1045 Wien
Tel.: 06 50 - 6 34 96 31
eMail: office@gruendach.at
web: www.gruendach.at oder www.efb-greenroof.eu

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