Startstipendien 2011
Bewerbungsende: 31. März 2011
Unter dem Titel "Startstipendien 2011" schreibt das Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus, u. a.:
10 START-Stipendien für Architektur und Design
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen
junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines
künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und
internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 6.600 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2011 begonnen werden.
Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Voraussetzungen:
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt
nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben und
- wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre
zurück liegt oder
- wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht
immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1975 geboren wurden. Ausnahmen
müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden,
wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw.
Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die
aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre. Von der Bewerbung
ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2011 bereits ein
Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde.
Bereits geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht
berücksichtigt werden.
Bewerbung:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2011 zu richten an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Es gilt der Poststempel.
Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen
Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:
- Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder
Farbkopien (maximal im A4-Format, keine Originalarbeiten)
- gesamte Unterlagen: in 1-facher Ausfertigung
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abt. V/1 - Mag. Olga Okunev
Minoritenplatz 5 • 1014 Wien
Tel.: 01 - 5 31 20-68 12
eMail: olga.okunev@bmukk.gv.at
web:
www.bmukk.gv.at