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Wettbewerbe

Startstipendien 2011

Bewerbungsende: 31. März 2011

Unter dem Titel "Startstipendien 2011" schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs aus, u. a.:

10 START-Stipendien für Architektur und Design

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je 6.600 Euro dotiert. Das Vorhaben muss 2011 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Voraussetzungen:
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben und

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1975 geboren wurden. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2011 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbung:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2011 zu richten an das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien

Es gilt der Poststempel.

Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen:
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:

  • Dokumentation der künstlerischen Arbeit durch Kataloge, Fotos oder Farbkopien (maximal im A4-Format, keine Originalarbeiten)
  • gesamte Unterlagen: in 1-facher Ausfertigung

Weitere Informationen:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abt. V/1 - Mag. Olga Okunev
Minoritenplatz 5 • 1014 Wien
Tel.: 01 - 5 31 20-68 12
eMail: olga.okunev@bmukk.gv.at
web: www.bmukk.gv.at

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